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Energienews


26.02.2014

Hydraulischer Abgleich

Das BAFA hat die Anforderungen an den hydraulischen Abgleich bzw. die hydraulische Optimierung für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm konkretisiert.

Für den Einbau von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien, also die Errichtung eines Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzvergaserkessels sowie einer Wärmepumpe können beim BAFA Zuschüsse beantragt werden. Fördervoraussetzung ist allerdings die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Dasselbe gilt für den Kesseltauschbonus, der gewährt wird, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarthermieanlage ein Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Öl- oder Gas-Brennwertkessel ersetzt wird. Ohne den hydraulischen Abgleich bzw. ohne den entsprechenden Nachweis darf das BAFA den Zuschuss nicht bewilligen und auszahlen.

Das Durchführen des hydraulischen Abgleichs verursacht zwar zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten, andererseits ist bei abgeglichenen Systemen der Brennstoffverbrauch niedriger. Im Vergleich zu anderen Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich gehört der hydraulische Abgleich zu den geringinvestiven Maßnahmen: Der Abgleich, bei dem in der Regel lediglich Einstellungen an bereits vorhandenen Ventilen, Reglern oder Pumpen vorgenommen werden, kostet vergleichsweise wenig und macht sich deswegen umso schneller bezahlt.

Es gibt aber auch Ausnahmen. Manchmal müssen zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden, damit diese Einstellungen vorgenommen werden können, zum Beispiel durch den Einbau von Thermostatventilen, Rücklaufverschraubungen oder Strangdifferenzdruckreglern bis hin zum Austausch der Heizkörper. Der hydraulische Abgleich kann dadurch so teuer kommen, dass er wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. In diesen und vergleichbaren Sonderfällen akzeptiert das BAFA anstelle des hydraulischen Abgleichs nach den anerkannten Regeln der Technik auch eine hydraulische Optimierung.

Eine hydraulische Optimierung setzt jedoch voraus, dass der Fachunternehmer/Heizungsbauer eine Bestandsaufnahme, eine Heizlastberechnung oder Heizlastabschätzung vornimmt. Denn nur so lässt sich feststellen, welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind. Da jedes Gebäude und jede Heizung für sich betrachtet werden muss, sind pauschale Aussagen nicht möglich. Welche Maßnahmen zur hydraulischen Optimierung wirtschaftlich vertretbar und gleichzeitig ausreichend sind, damit eine Förderung gewährt werden kann, entscheidet das BAFA im Einzelfall.

Fachunternehmer, Heizungsbauer und interessierte Antragsteller sollten sich im Zweifel beim BAFA erkundigen. Hierfür stehen das „Solarpostfach“ oder die MAP-Fachauskunft unter der Telefonnummer (0 61 96) 90 86 25 zur Verfügung.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


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